Arbeits- und Gesundheitsschutz bieten dem Arbeitgeber eine Vielzahl von Möglichkeiten, um seiner Fürsorgepflicht nachzukommen. Ein Element ist die „Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung“. Die „Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung“ erhebt und bewertet die psychischen Belastungen, die im Zusammenhang mit der Arbeit stehen, und leitet ab, inwieweit daraus eine gesundheitliche Gefährdung resultieren kann.
Belastung ist dabei grundsätzlich wertfrei zu sehen und stellt an sich keine Gefahr dar. Erst ab einem gewissen Punkt der Überbelastung, müssen negative Folgen befürchtet und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Dementsprechend folgt die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung diesen fünf Schritten:
- Festlegung der einzelnen Betriebsbereiche
- Erhebung der psychischen Belastungen bei der Arbeit
- Auswertung der Erhebung, um gesundheitsgefährdende psychische Belastungen festzustellen
- Entwicklung und Etablierung von Maßnahmen
- Dokumentation
+ langfristige Evaluation der Maßnahmen.
Für die Erhebung und Auswertung bieten sich unterschiedliche Verfahren an – von anonymen Fragebögen bis hin zu moderierten Workshops. Auf die gewissenhafte Auswertung folgt im Anschluss die Entwicklung geeigneter Maßnahmen, um kritische Bereiche zu entlasten. Wichtig im ganzen Prozess ist, dass das System im Fokus steht, nicht die psychische Verfassung oder Belange einzelner Mitarbeiter*innen.
Die Maßnahmen setzen an bei der Arbeitsgestaltung, z.B. Assistenzsysteme, Arbeitszeitgestaltung, Bedingungen für effektives Arbeiten, Vermeidung von Störungen, Klärung von Verantwortlichkeiten, interne Kommunikation. Im zweiten Schritt können individuelle Fördermaßnahmen z.B. in Form von weiterführenden Qualifikationen, Trainings oder Coachings zusätzlich in Betracht gezogen werden.
Die abschließende Dokumentation dient am Ende nicht nur dem rechtlichen Nachweis in den Unterlagen. Vielmehr stellt diese ein Zwischenergebnis dar, das in regelmäßigen Abständen auf seine nachhaltige Wirksamkeit im Sinne eines gesunden Arbeitsplatzes überprüft werden sollte.
Der Rahmen und die Verantwortlichkeiten für die „Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung“ können unterschiedlich aussehen. Der Prozess kann in bestehende Verfahren des betrieblichen Gesundheitsmanagements integriert werden oder als eigenständiger Prozess durchgeführt werden und eventuell als Anlass für weiterführende Maßnahmen dienen. Spezialisierte, interne Ansprechpartner werden häufig von externen Begleitern unterstützt.
Wenn Sie Fragen zur „Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung“ haben oder wir Sie in diesem Prozess unterstützen können, kommen Sie gerne auf uns zu.