Betriebliches Gesundheitsmanagement: Fürsorge + Pflicht

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für seine Angestellten ist keine moralische Selbstverpflichtung, sondern umfangreich gesetzlich festgeschrieben. Die Bereiche Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Betriebliches Eingliederungsmanagement stellen im Arbeitsrecht Pflichtbereiche dar und gelten für das Kleinstunternehmen bis zum Großkonzern. Manches gehört hier zur Selbstverständlichkeit, andere Themen in diesem Kontext sind nicht direkt geläufig und die effektive Ausgestaltung ist häufig verbesserungswürdig.

Allgemeine Regelungen sind betreffen zum Beispiel:

  • Arbeitszeiten und Urlaubsanspruch
  • Mutter- und Jugendarbeitsschutz
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.

Themen darüber hinaus erscheinen spezifischer und in der Umsetzung häufig angestrengt oder gar unüblich. Dazu zählen erfahrungsgemäß:

  • Ein strukturiertes und zielführendes Wiedereingliederungsmanagement nach längerer oder häufiger Krankheit
  • Eine Gefährdungsbeurteilung im Hinblick auf psychische Gesundheitsrisiken durch die Arbeit
  • Angepasste Maßnahmen zur Erhaltung von Gesundheit am Arbeitsplatz

Unternehmen, die ein adäquates Gesundheitsmanagement etabliert haben, zielen dabei sowohl auf die körperliche als auch die psychische Gesundheit ihrer Mitarbeitenden ab. Die Mehrwerte, die sich daraus ergeben, sind schlagend:  Erhaltung der Leistungsfähigkeit, Rückgang von Krankenständen und nachlassende Fluktuation. Wesentlich in diesem Zusammenhang ist zudem die gesetzlich vorgeschriebene Fürsorge, die der Arbeitgeber nachweisbar zu erfüllen hat.  

Die Konzeption und nachhaltige Implementierung eines entsprechenden Konzepts ist anfangs zeitaufwändig und konkurriert mit dem anspruchsvollen und fordernden Tagegeschäft. Im Idealfall unterstützen auch Mitarbeitende hier den Prozess für ein erfolgreiches und tragfähiges Gesundheitsmanagement. Hilfe bieten externe Berater, Moderatoren oder Coaches in verschiedener Hinsicht. Am Ende sollte neben der VerPFLICHTung eine allgemeine Befürwortung und Verantwortung für ein gesundheitsförderndes Arbeitsumfeld stehen.