Betriebliches Gesundheitsmanagement: Fürsorge + Pflicht
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für seine Angestellten ist keine moralische Selbstverpflichtung, sondern umfangreich gesetzlich festgeschrieben. Die Bereiche Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Betriebliches Eingliederungsmanagement stellen im Arbeitsrecht Pflichtbereiche dar und gelten für das Kleinstunternehmen bis zum Großkonzern. Manches gehört hier zur Selbstverständlichkeit, andere Themen in diesem Kontext sind nicht direkt geläufig und die effektive Ausgestaltung ist
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