Betriebliches Gesundheitsmanagement: Fürsorge + Pflicht
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für seine Angestellten ist keine moralische Selbstverpflichtung, sondern umfangreich gesetzlich festgeschrieben. Die Bereiche Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Betriebliches Eingliederungsmanagement stellen im Arbeitsrecht Pflichtbereiche dar und gelten für das Kleinstunternehmen bis zum Großkonzern. Manches gehört hier zur Selbstverständlichkeit, andere Themen in diesem Kontext sind nicht direkt geläufig und die effektive Ausgestaltung ist
MehrDimensionen eines gesunden Arbeitsplatzes
Ein gesunder Arbeitsplatz ist mehr als das Hygienekonzept in Pandemie-Zeiten. Im Sinne gesundheitsfördernder Arbeitsbedingungen existieren vielfältige, erfolgsbringende Maßnahmen, die verschiedene Handlungsebenen berühren. Im Ergebnis sind gesunde Mitarbeiter*innen leistungsfähiger, motivierter und seltener krank. Dabei ist betriebliches Gesundheitsmanagement kein Goodwill, sondern eine gesetzliche Verpflichtung, die jeder Arbeitgeber nachweisbar erfüllen muss.
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